Die Beschuldigte leistete damit einen wesentlichen Tatbeitrag an die zuletzt erfolgte Nötigungshandlung durch C.________. Ihr war bei Übergabe des Taschenmessers bewusst, dass C.________ die Beute immer noch auf sich trug und er weiterhin hartnäckig den Plan verfolgte, unter Einsatz von Nötigungsmitteln samt der Beute zu entkommen. Entsprechend unternahm sie nicht im Ansatz Anstalten dazu, ihren Freund zur Preisgabe der Beute zu bewegen. Sie unterstützte ihn aktiv in seinem Vorhaben und zeigte damit, dass es ihr – zumindest auch – um die Sicherung der Beute ging. Dass sie gleichzeitig auch aus Angst vor E.___