Die Beschuldigte lief gemeinsam mit C.________ in jenem frühen Morgen durch die Strassen mit dem Ziel, Geld für Drogen zu beschaffen. Zu diesem Zweck hielten sie nach Fahrzeugen Ausschau, in denen es Wertgegenstände haben könnte. C.________ war die treibende Kraft hinter diesem Vorhaben, die Beschuldigte begleitete ihn nicht ganz aus eigenem Antrieb, sondern auch aus Angst vor ihm, nachdem es in jener Nacht zwischen ihnen zu Streitereien gekommen war und er sehr aggressiv war. Ihr war aber von Beginn weg klar, um was es ging.