Damit ist der Diebstahl vollendet. Noch bevor die Beschuldigte und C.________ das Fahrzeug wieder verliessen und die Beute in Sicherheit bringen konnten, wurden sie vom zurückgekehrten E.________ auf frischer Tat ertappt. In der Folge sprühte C.________ E.________ ein erstes und später ein zweites mal Pfefferspray ins Gesicht. C.________ wirkte mit einem Mittel, das grundsätzlich geeignet ist, den Widerstand des Opfers zu brechen, unmittelbar physisch auf den Körper von E.________ ein, was zur Folge hatte, dass letzterer vorübergehend ausser Gefecht gesetzt wurde. Neben dieser Gewaltanwendung bedrohte C.________ E.________