Erstellt ist folgender Sachverhalt: Nach einem Streit gingen C.________ und die Beschuldigte nach draussen mit dem Ziel, Geld für Drogen zu beschaffen. Sie sahen das unverschlossen abgestellte Taxi von E.________ und entschlossen sich, gemeinsam dort nach Geld und Wertsachen zu suchen. Beide stiegen ins Taxi ein, C.________ auf der Fahrer-, die Beschuldigte auf der Beifahrerseite und suchten mit gesenkten Köpfen nach Geld und Wertsachen, wobei C.________ das in der Mittelkonsole aufgefundenen Bargeld von CHF 180.00 ans sich nahm. Aus diesem Grund sahen sie den sich dem Taxi nähernden E.________ nicht kommen.