Die Beschuldigte wurde von E.________ festgehalten und zu Boden gerungen, wobei sie aufgrund ihres Asthmas unter Atemnot litt und aus diesem Grund nach dem Eintreffen der Polizei ins Spital gebracht wurde, wo sie wenig später wieder entlassen werden konnte. 9.6 Nach dem Gesagten ergibt sich ein einheitliches und stimmiges Bild des Tatgeschehens, welches im Wesentlichen und von der Chronologie her, nicht jedoch in allen Einzelheiten mit demjenigen gemäss Anklageschrift übereinstimmt. Erstellt ist folgender Sachverhalt: Nach einem Streit gingen C.________ und die Beschuldigte nach draussen mit dem Ziel, Geld für Drogen zu beschaffen.