Die Rückgabe des Geldes erfolgte also nicht freiwillig, sondern erst, als die Erfolgsaussichten einer Flucht aufgrund des sich abzeichnenden Eingreifens einer weiteren Person markant sanken. Auch der Beschuldigten war bewusst, dass C.________ die Beute bei der erneuten Flucht nach wie vor auf sich hatte. Insbesondere da E.________ vor dem zweiten Pfeffersprayeinsatz noch gesagt hatte, er solle ihm alles aus dem Auto zurückgeben (vgl. pag. 65, Z. 84 f.). Mit der Übergabe des Messers wollte damit auch sie neben der Ermöglichung der eigenen Flucht erreichen, dass die Beute in Sicherheit gebracht werden kann. Mi-