Dies geht nicht nur aus den auch insofern glaubhaften Aussagen von E.________ hervor, sondern spiegelt sich auch in den nur oberflächlichen Verletzungen der Beschuldigten (E. 9.2 oben) sowie in den Wahrnehmungen von G.________ wider (vgl. pag. 71, Z. 110 ff.). C.________ eilte seiner festgehaltenen Freundin zu Hilfe. Gestützt auf die detailreichen und stimmigen Aussagen von E.___