81, Z. 68; vgl. auch pag. 15, wonach C.________ alkoholisiert war). Ebenfalls wusste sie, dass C.________ eigentlich immer ein Messer und «Züg und Sache» auf sich trug (vgl. pag. 76, Z. 58; pag. 80, Z. 55). Sie hielt es damit zumindest für möglich, dass es im Falle einer unerwarteten Konfrontation gegebenenfalls zum Einsatz von Gewalt hätte kommen können. Diese Bereitschaft offenbarte sie dann im Verlaufe des Geschehens dann nochmal dadurch deutlich, dass sie C.________ auf dessen Aufforderung und Hinweis, er wolle damit E.________ abstechen, ihr Taschenmesser aushändigte (pag.