__ kurzerhand dazu veranlasst hätte sehen sollen, gegen sie vorzugehen. Er war sich denn auch dessen sehr sicher, dass beide im Auto waren und ihn beide gemeinsam bestehlen wollten (vgl. pag. 61, Z. 82; pag. 65, Z. 57 ff.; pag. 66, Z. 116 f.; pag. 1392, Z. 25 f.; pag. 1393, Z. 6 und 14; pag. 1394, Z. 3 f.). Unbestrittenermassen behändigte C.________ das in der Mittelkonsole des Taxis vorgefundene Geld. Später wurden am Tatort CHF 180.00 aufgefunden. Darüber hinaus bestehen über die genaue Höhe des entwendeten Betrages keine gesicherten Erkenntnisse. Die von E.___