Dieser überzeugend und eingehend begründeten Aussagenwürdigung schliesst sich die Kammer an. Ergänzend dazu können weitere Elemente in den Aussagen von E.________ erwähnt werden, die für die Zuverlässigkeit seiner Schilderungen zum Kerngeschehen sprechen. So vermochte er die Geschehnisse sehr präzise, detailliert und über verschiedene Einvernahmen hinweg konstant räumlich zu beschreiben und zu lokalisieren. Er habe sein Taxi auf der rechten Seite bei der Ecke Dübystrasse/Bundesbahnweg parkiert (pag. 60, Z. 34; pag. 64 f., Z. 52 ff.), in einer Distanz von ca. 50 Meter davon Zeitungen verteilt (pag. 60, Z. 37;