Diese fast einzige Inkonstanz vermag die Glaubhaftigkeit seiner Aussagen jedoch in keinster Weise zu untergraben, sondern zeigt einzig auf, dass ihm zwar die Drohung klar in Erinnerung geblieben ist und offensichtlich auch Eindruck hinterlassen hat, dass er sich jedoch nicht mehr an den genauen Zeitpunkt innerhalb des Tatgeschehens zu erinnern vermag. Dies, insbesondere innerhalb eines dynamischen Turbulenzgeschehens, ist mit den Speicherungsmöglichkeiten der menschlichen Erinnerungsfähigkeit ohne weiteres erklärbar.