__ sofort auf die draussen stehende A.________ los sein soll, wenn diese ja gar nichts mit der Wegnahme des Geldes zu tun gehabt haben soll. Schliesslich leuchtet auch nicht logisch ein, dass er zwar einerseits das Sackmesser öffnete, jedoch sodann stets den Daumen auf die Klinge gehalten habe. Entweder soll das Messer ja Eindruck machen und deshalb gesehen werden oder eben nicht, dann braucht man jedoch in der Nacht auch keine Klinge zu öffnen. C.________ geht seinerseits ebenfalls zum Gegenangriff über, bezichtigt E.________ der Nötigung und – wie bereits erwähnt – der schwerwiegenden Gewalttätigkeit gegenüber seiner damaligen Freundin.