Seine Aussagen widersprechen ausserdem den glaubhaften Angaben des Taxifahrers und des Polizisten, welche im Unterschied zu C.________ übereinstimmend aussagten, er habe das Geld erst kurz vor seiner Anhaltung auf den Boden geworfen und E.________ habe A.________ zwar festgehalten, er habe diese jedoch nicht geschlagen. Auch widersprechen sie denjenigen von A.________. So beispielsweise betreffend dem Spitalaufenthalt von A.________, welcher gemäss C.________, und im Gegensatz zu den Aussagen von A.________, aufgrund der heftigen Schläge des Taxifahrers vonnöten gewesen sei. Dies zeigt auch bereits die stark aggravierende Tendenz der Aussagen von C._______