Trotz der teilweise auch selbstbelastenden Aussagen von A.________ (vornehmlich, dass sie das Messer an C.________ weitergegeben habe, nachdem dieser ihr gesagt habe, er werde den Taxifahrer damit abstechen) fällt auf, dass sie die Schuld hauptsächlich bei den Anderen sieht, welche sie, gemäss eigenen Aussagen, absichtlich belasten würden. Ihren Aussagen kann somit gerade im Kerngeschehen nicht ohne weiteres Glauben geschenkt werden. Nichtsdestotrotz ist von einem gewissen Wahrheitsgehalt doch auszugehen und insbesondere die wiederholt geschilderte, von Gewalt geprägte Beziehung zu C.________ betrachtet das Gericht als glaubhaft.