_ einmal mit sich trug, später habe sie es C.________ gegeben) und ihre Aussagen stimmen zudem nicht mit denjenigen der weiteren am Vorfall beteiligten Personen, wie auch nicht mit den objektiven Beweismitteln überein. So auch bezüglich ihrer Aussage, wonach die Auseinandersetzung mit E.________ fast tödlich gewesen sei und sie ohne das Eingreifen von C.________ heute wohl nicht mehr unter den Lebenden weilen würde (vgl. Bericht IRM: Kein Rückschluss auf derartige Gewalteinwirkungen).