Aussagen C.________: pag. 86, Z. 62). Umstritten ist demgegenüber, ob sich der Sachverhalt auch darüber hinaus wie in der Anklageschrift umschrieben abgespielt hat: In Bezug auf die erste Phase ist dabei zu klären, ob auch die Beschuldigte mit ins Taxi eingestiegen ist, wie viel Geld C.________ an sich nahm, ob die Beschuldigte ihm den Pfefferspray aushändigte und weshalb der Pfefferspray eingesetzt wurde. Weiter ist zu beleuchten, warum es danach zu einer erneuten Konfrontation zwischen C.________ und E.________ kam und wie diese ablief, insbesondere ob C.________ dabei erneut Pfefferspray einsetzte und welche Drohungen er dabei aussprach.