Mit der nachfolgenden Präzisierung schliesst sich die Kammer diesen Ausführungen an. In Bezug auf die Drohung mit dem (Taschen-)Messer durch C.________ und die angeblich zuvor erfolgte Übergabe desselben durch die Beschuldigte ist Folgendes zu ergänzen. Gemäss der Chronologie in der Anklageschrift habe C.________, noch bevor die Beschuldigte ihm – in der dritten Phase – das Taschenmesser übergeben haben soll, E.________ – in der zweiten Phase – unter anderem damit gedroht, ihn kaputt zu machen und ein Messer dabei zu haben. Dass C.____