das im Taxi behändigte Geld mit sich führte. Die beiden trennten sich zwischenzeitlich, E.________ verfolgte sie und holte A.________ ein. Es kam in der Folge zu einer weiteren Auseinandersetzung zwischen C.________ und E.________. Dabei ist unbestritten, dass C.________ den E.________ dabei mit einem Sackmesser bedroht hat. Dieses Sackmesser übergab A.________ zuvor ihrem Freund auf dessen Aufforderung hin. C.________ öffnete danach das Sackmesser und sagte zum Taxichauffeur, dass er ein Messer habe.