Mindestens C.________ stieg daraufhin in das unverschlossene Fahrzeug ein, um sich eventueller Wertsachen zu behändigen, was auch gemäss den eigenen Aussagen von C.________ kein Einzelfall war. C.________ setzte sich also in das unverschlossene Fahrzeug von E.________ und behändigte Geld aus der Mittelkonsole. Als E.________ kurz darauf zurückkam, öffnete dieser die Türe des Taxis und es kam sofort zum Streit unter den Anwesenden. Dabei ist unbestritten, dass C.________ umgehend Pfefferspray gegen E.________ einsetzte. C.________ und A.________ verliessen den Ort fluchtartig, wobei C.________ das im Taxi behändigte Geld mit sich führte.