7. Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der angeklagte Sachverhalt lässt sich zeitlich grob in drei Phasen unterteilen: Zunächst der Diebstahl aus dem Taxi mit anschliessendem Pfeffersprayeinsatz gegen den hinzugekommenen E.________ und die dadurch ermöglichte erste Flucht. Die zweite Phase, in der C.________ zu E.________ – der die Beschuldigte eingeholt und gepackt haben soll – zurückgekehrt, diesen mehrfach bedroht und erneut mit Pfefferspray besprüht habe, worauf E.________ die Beschuldigte von sich gestossen habe. In einer dritten Phase sei C.________ rückwärts vom ihnen folgenden E.________ weggegangen.