6. Vorwurf des Raubs (räuberischer Diebstahl), eventualiter Diebstahls In der Anklageschrift vom 31. August 2017 wird der Beschuldigten unter anderem Raub, begangen am 1. November 2014 in Bern zum Nachteil von E.________ vorgeworfen (pag. 1288 f.), indem sie gemeinsam mit ihrem (damaligen) Freund C.________ an der Kirchbergerstrasse ins unverschlossen abgestellte Taxi von E.________ einstieg, sie beifahrerseitig, C.________ auf der Fahrerseite, um im Fahrzeug nach Geld und Wertsachen zu suchen. In der Mittelkonsole fanden sie Bargeld im Betrag von ca. CHF 270.00, das C.________ an sich nahm.