1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil vom 11. April 2018 hat das Regionalgericht Bern-Mittelland (Kollegialgericht in Dreierbesetzung, nachfolgend: Vorinstanz) in Bezug auf die Beschuldigte/Berufungsführerin A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) Folgendes erkannt (pag. 1450 ff., Hervorhebungen im Original): I. Das Strafverfahren gegen A.________, wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit vom 01.11.2014 bis zum 26.01.2015 in Bern (Konsum von Heroin und diesem Konsum dienende Widerhandlungen), wird eingestellt,