2. Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, vom 7. Juli 2017 (BM 17 29612) wird aufgehoben und die Sache zur neuen Behandlung und Beurteilung an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern- Mittelland, zurückgewiesen. 3. Die Kosten des Revisionsverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden A.________ auferlegt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten - der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland (mit den Akten BM 17 29612) - der Generalstaatsanwaltschaft