____ immer gesagt habe, mit «solcher Scheisse» aufzuhören – darauf schliessen, dass er selber zumindest mit der Möglichkeit, dass es sich bei den Geräten um Diebesgut handeln könnte, rechnete und diese auch in Kauf nahm. Eine Abänderung des Strafbefehls vom 7. Juli 2017 aufgrund dieser neuen Beweismittel und Tatsachen erscheint als wahrscheinlich. Hehlerei ist mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bedroht und gilt damit als Verbrechen (vgl. Art. 10 Abs. 2 StGB). Im Vergleich zur für den Übertre-