Er habe eine Migros-Tragetasche mit den Baustellengeräten im Zug gefunden und sich wegen Geldsorgen zur Veräusserung entschieden. Gefragt danach, ob die Geräte aus einem Diebstahl stammten, erklärte er, dies nicht zu wissen, er habe die Gegenstände jedenfalls nicht gestohlen (polizeiliche Einvernahme vom 24. Mai 2017, insb. Z. 18 ff. und 46 ff.). Weitere Ermittlungen zu den sichergestellten Gegenständen ergaben, dass zwei der Messgeräte am 24. April 2017 bei einem Einbruchdiebstahl bei der Firma G.________AG entwendet worden waren.