5.3 Der Gesuchsgegner bot am 24. Mai 2017 im Geschäft «F.________» in der J.________gasse in Bern diverse Elektronikgeräte, insbesondere Baustellenmessgeräte, zum Kauf an und wurde nach entsprechender Meldung von der Polizei angehalten. Gemäss Anzeigerapport vom 30. Juni 2017 gab er schon vor Ort an, die Gegenstände gefunden zu haben. Diese Angaben bestätigte er anlässlich seiner Einvernahme. Er habe eine Migros-Tragetasche mit den Baustellengeräten im Zug gefunden und sich wegen Geldsorgen zur Veräusserung entschieden.