die mutmasslichen Täter des Diebstahls vom 24. April 2017 ermittelt werden können. Befragt als Auskunftsperson habe der Gesuchsgegner am 29. Juni 2018 zu Protokoll gegeben, die Tasche und die Elektronikgeräte, mit denen er am 24. Mai 2017 angehalten worden sei, von H.________ und I.________ erhalten zu haben, was diese grundsätzlich so bestätigt hätten. Sie hätten ihn gebeten, die Sachen zu verkaufen, damit sie Geld hätten. Er habe gefragt, von wo die Sachen seien, worauf sie ihm geantwortet hätten die Sachen gefunden oder bekommen zu haben.