2 schrift entgegen (pag. 67). Gemäss Polizeibericht vom 10. Dezember 2018 ergaben polizeiliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der Zustellung, dass der Gesuchsgegner abwechslungsweise an verschiedenen Adressen wohnt, an seiner Meldeadresse an der B.________strasse in Bern aber nicht mehr anzutreffen ist. Der Gesuchsgegner selber gab am 6. Dezember 2018 gegenüber der Polizei an, meist in St. Gallen, an der D.________strasse __, bei seiner zweiten Schwester, E.________, zu wohnen (pag. 61 f.).