Nach erfolglosen, teilweise polizeilichen Zustellversuchen an der im Gesuch genannten Adresse des Gesuchsgegners an der B.________strasse __ in 3004 Bern (pag. 29 ff.) – wo er nach Abklärungen des Polizeiinspektorats schriftenpolizeilich noch gemeldet war – und sodann an einer vom Migrationsdienst Bern genannten Adresse in Burgdorf (C.________weg __; pag. 41 ff.), nahm der Gesuchsgegner die Verfügungen schliesslich am 6. Dezember 2018 auf der Polizeiwache Burgdorf gegen Unter-