2. Mit Eingabe vom 6. September 2018 reichte die Staatsanwaltschaft beim Obergericht des Kantons Bern ein Revisionsgesuch mit folgenden Anträgen ein (pag. 1 ff.): 1. Der Strafbefehl BM 17 29612 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, vom 07.07.2017 gegen A.________, wegen Nichtanzeigen eines Fundes (Art. 332 StGB), begangen am 24.05.2017 in Bern, sei aufzuheben. 2. Das Verfahren BM 17 29612 gegen A.________ sei zur neuen Behandlung und Beurteilung an die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, zurückzuweisen.