15. Fazit Insgesamt ist die Berufungsführerin damit zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen à CHF 170.00, ausmachend total CHF 1‘700.00 zu verurteilen. Weiter hat sie eine unbedingte Verbindungsbusse von CHF 510.00 zu bezahlen, 14 wobei die Ersatzfreiheitsstrafe für den Fall eines schuldhaften Nichtbezahlens auf drei Tage festgesetzt wird.