12 Geschwindigkeiten gefahren werden, stellt eine erhöhte abstrakte Gefährdung dar (BGE 142 IV 93 E. 3.2; Urteil des Bundesgerichts 6B_1423/2017 vom 9. Mai 2018 E. 2.1.2 je mit Hinweisen). Dies gilt für den vorliegend zu beurteilenden Fall ganz besonders.