Sie beschränkte sich nicht bloss darauf, nicht auf die langsameren Fahrzeuge der zweiten Überholspur zu reagieren. Gemäss dem Beweisergebnis beschleunigte sie ihr Fahrzeug vielmehr (aktiv), um sich vor dem weissen Lieferwagen auf die zweite Überholspur einzugliedern, nachdem sie zuvor für einige Sekunden mit ähnlicher Geschwindigkeit parallel zu diesem auf der ersten Überholspur unterwegs gewesen war. Die Verkehrssituation kann insofern als speziell bezeichnet werden, als sich das Manöver im Bereich eines Autobahnzusammenschlusses ereignete.