Die Folge sei, dass es auf der Überholspur regelmässig zum sogenannten Handorgeleffekt komme, während der Verkehr auf der Normalspur flüssig und bei konstanter Geschwindigkeit schneller fliesse bzw. schneller fliessen könnte. Bei derartigen Verkehrssituationen habe die Beurteilung, ob Kolonnenverkehr vorliege, anhand des konkreten Gesamtverkehrsaufkommens, das sich dem Fahrzeuglenker biete, zu erfolgen und dürfe nicht ausschliesslich auf einem Vergleich der Fahrzeugabstände auf den jeweiligen Fahrbahnen basieren.