Durch ein weiteres Bremsmanöver verlangsamte die Berufungsführerin ihre Fahrt und bewegte sich für einige Sekunden mit konstanter, in etwa der geltenden Höchstgeschwindigkeit entsprechender Geschwindigkeit parallel zur Lücke zwischen dem weissen Personen- und dem weissen Lieferwagen auf der zweiten Überholspur fort. Daraufhin, mithin kurz nachdem der Reisecar einen Spurenwechsel von der zweiten auf die erste Überholpur beendet hatte, beschleunigte die Berufungsführerin ihr Fahrzeug, fuhr rechtsseitig am weissen Lieferwagen vorbei und reihte sich vor diesem auf die zweite Überholspur