Ihre Geschwindigkeit betrug zu diesem Zeitpunkt ca. zwischen 90 und 95 km/h. Durch ein weiteres Bremsmanöver verlangsamte die Berufungsführerin ihre Fahrt und bewegte sich für einige Sekunden mit konstanter, in etwa der geltenden Höchstgeschwindigkeit entsprechender Geschwindigkeit parallel zur Lücke zwischen dem weissen Personen- und dem weissen Lieferwagen auf der zweiten Überholspur fort.