Der in Bezug auf das Polizeifahrzeug grösser werdende Abstand der Berufungsführerin und ihr damit verbundenes höheres Tempo geht also eindeutig auf eine Beschleunigung ihrerseits zurück (am Zeitindex 7:55:00). Anhand der Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs lässt sich überdies sagen, dass die Berufungsführerin während des rechtsseitigen Passierens des weissen Lieferwagens mit einer Geschwindigkeit von deutlich über 84 km/h unterwegs war. Unmittelbar nach dem Passieren des Lieferwagens blinkt die Berufungsführerin gegen links, wechselt auf die zweite Überholspur und überholt den Reisecar.