In der Folge bleiben sowohl der Abstand zwischen dem weissen Lieferwagen und dem weissen Personenwagen, als auch jener zwischen dem weissen Personenwagen und dem Polizeiwagen in etwa konstant, wobei sich letzter mit einer Geschwindigkeit von durchwegs 83/84 km/h fortbewegt. Der in Bezug auf das Polizeifahrzeug grösser werdende Abstand der Berufungsführerin und ihr damit verbundenes höheres Tempo geht also eindeutig auf eine Beschleunigung ihrerseits zurück (am Zeitindex 7:55:00).