Unmittelbar gegen Ende der Phase, in welcher sich die Berufungsführerin parallel zu den Verkehrsteilnehmern auf der zweiten Überholspur fortbewegt, hat auch das Polizeifahrzeug auf den weissen Personenwagen aufgeschlossen und ist mit einer Geschwindigkeit von 84 km/h unterwegs (Zeitindex 7:55:00). In der Folge bleiben sowohl der Abstand zwischen dem weissen Lieferwagen und dem weissen Personenwagen, als auch jener zwischen dem weissen Personenwagen und dem Polizeiwagen in etwa konstant, wobei sich letzter mit einer Geschwindigkeit von durchwegs 83/84 km/h fortbewegt.