bereits leicht versetzt vor dem weissen Personenwagen befindet (Zeitindex 7:54:50 bis 7:54:54). Weiter ist ersichtlich, wie der Reisecar einen Spurwechsel von der zweiten auf die erste Überholspur der A1 Ost einleitet (vgl. dazu die Standbilder auf S. 9 unten und S. 10 oben der erstinstanzlichen Urteilbegründung, pag. 137 f.), was die Berufungsführerin zum zweiten Betätigen des Bremspedals veranlasst. Die Geschwindigkeit der Berufungsführerin lässt sich für diesen Abschnitt anhand der Anzeige im Polizeivideo auf zwischen 90 und 95 km/h bestimmen. 10.3.3 Passieren des weissen Lieferwagens