Zur Tempogestaltung der Berufungsführerin 10.3.1 Vor dem Autobahnzusammenschluss Das von der Polizei erstellte Video der besagten Fahrt beginnt bereits vor dem fraglichen Autobahnzusammenschluss. Die damals in einem mit Video ausgerüsteten Zivilfahrzeug patrouillierenden Polizeibeamten E.________ und F.________ begründen den Beginn der Filmaufnahme in ihrem Anzeigerapport vom 28. Juni 2017 damit, dass sie von der Berufungsführerin «in rasanter Fahrt» überholt worden seien und sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung vermutet hätten (pag. 2).