Fast zeitgleich habe auch der weisse Lieferwagen den Blinker gesetzt und von der zweiten auf die erste Überholspur gewechselt. Im Ergebnis, so die Vorinstanz, könne das Verhalten der Berufungsführerin nicht anders gedeutet werden, als dass sie den weissen Lieferwagen «noch rasch rechts habe überholen wollen», um sich vor diesen auf die zweite Überholspur einzugliedern und ihr Tempo nicht demjenigen des langsameren Reisecars anpassen zu müssen.