Darauf habe die Berufungsführerin kurz abgebremst, sei aber nach wie vor mit mehr als den erlaubten 80 km/h unterwegs gewesen. Im Anschluss habe der sich vor dem weissen Lieferwagen befindliche Reisecar die zweite Überholspur freigegeben und auf die Spur der Berufungsführerin gewechselt; die Berufungsführerin sei zu diesem Zeitpunkt noch leicht versetzt hinter dem weissen Lieferwagen unterwegs gewesen. Im weiteren Verlauf habe die Berufungsführerin ihr Fahrzeug beschleunigt, sei rechts am Lieferwagen vorbeigefahren, habe den Blinker gesetzt und anschliessend einen Spurwechsel auf die zweite Überholspur vollzogen.