Daraufhin wechselte die Berufungsführerin von der ersten Überholspur vor den weissen Lieferwagen auf die zweite Überholspur und setzte ihre Fahrt fort. Ausserdem ist ein zweimaliges Betätigen der Bremse auf dem Video ersichtlich. Bestritten ist dagegen, ob die Berufungsführerin während des rechtsseitigen Entlangfahrens beschleunigte und ob ihr Manöver unter den gegeben Umständen als Rechtsüberholen im rechtlichen Sinne zu qualifizieren ist.