Erst rund einen Kilometer nach dem Zusammenschluss (bei km 1.080) wird die Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h erhöht. Unbestritten ist weiter, dass die Berufungsführerin beim Autobahnzusammenschluss auf der ersten Überholspur daher kam und rechtsseitig an einem BMW 116D, weiss, BE ________ (nachfolgend weisser Personenwagen) und einem Mercedes Sprinter, weiss, LU ________ (nachfolgend weisser Lieferwagen) vorbeifuhr. Daraufhin wechselte die Berufungsführerin von der ersten Überholspur vor den weissen Lieferwagen auf die zweite Überholspur und setzte ihre Fahrt fort.