4. Anträge der Parteien In ihrer Berufungsbegründung vom 16. Januar 2019 stellte die Berufungsführerin die folgenden Anträge (pag. 209): 1. A.________ sei freizusprechen von der Anschuldigung der groben Verkehrsregelverletzung, angeblich begangen am 24.07.2017 auf der Autobahn Al Ost R, Ittigen, Verzweigung Wankdorf - Verzweigung Schönbühl. 2. A.________ sei eine Entschädigung gemäss Art. 429 Abs. 1 lit. a StPO zuzusprechen. 3. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.