Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 600.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 1‘200.00. II. Weiter wird verfügt: 1. Der regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, z.Hd. Staatanwältin C.________, schriftlich zu eröffnen (mit interner Post). 2. Schriftlich mitzuteilen nach Eintritt der Rechtskraft: [Eröffnungsformel]