1. Zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu CHF 170.00, ausmachend total CHF 1‘700.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 510.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf sechs Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 1‘700.00 und Auslagen von CHF 100.00, insgesamt bestimmt auf CHF 1‘800.00. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: