Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 12.7.2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. A.________ schuldig erklärt wurde: 1.1. der einfachen Verkehrsregelverletzung, durch Missachten des Vortritts, begangen am 17.11.2017 in Bern; 1.2. des pflichtwidrigen Verhaltens nach Unfall, begangen am 17.11.2017 in Bern. 2. A.________ in Anwendung der Art. 47, 49 Abs. 1, 106 aStGB, 36 Abs. 4, 51 Abs. 1 und Abs. 3, 90 Abs. 1, 92 Abs. 1 SVG, 14 Abs. 1, 15 Abs. 3, 56 Abs. 2 VRV, 426 Abs. 1 StPO verurteilt wurde: