Der Beschuldigte ist Eigentümer einer Liegenschaft mit Steuerwert von CHF 1‘950‘000.00 und einer Hypothekarbelastung von CHF 1‘100‘000.00. Ausgehend von diesen Zahlen ergibt sich ein Tagessatz von CHF 190.00 (Einkommen von CHF 8‘665.00, abzüglich Pauschalabzug von 30%, ausmachend CHF 2‘599.50, abzüglich Unterstützungsbeitrag Ehepartner von 15% [berechnet auf der Differenz zwischen mit Pauschalabzug reduziertem monatlichen Nettoeinkommen und Nettoeinkommen